Diese Bestimmungen gelten auch für Updates, Upgrades, Ergänzungen und Supportleistungen.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Oliver Hessing IT Service ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn Oliver Hessing IT Service in Kenntnis der AGB des Kunden eine Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt.
Die Lizenzgebühr für die Nutzung der Software sowie die Gültigkeitsdauer ergeben sich aus der jeweiligen Rechnung. Oliver Hessing IT Service räumt dem Kunden das zeitlich beschränkte, einfache (nicht-exklusive) und nicht übertragbare Recht ein, die Vertragssoftware nach Maßgabe dieser Bedingungen zu nutzen.
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der Lizenzgebühren im Verzug, ist Oliver Hessing IT Service berechtigt, die Lizenzen zu widerrufen und die Nutzung der Software zu unterbinden und zu beenden.
Eine Lizenz berechtigt zum Zugriff auf die Software von einem einzelnen Computer-Arbeitsplatz innerhalb eines Unternehmens oder einer Institution ("Workstation Client Access License"). Diese Lizenzen werden für ein bestimmtes Unternehmen bzw. eine Institution ausgestellt und sind weder teilbar noch übertragbar.
In der Lizenzgebühr ist kein kostenfreier technischer Support enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
Der Kunde ist berechtigt, Kopien der Programmdatei ausschließlich zu eigenen Sicherungs- und Archivierungszwecken innerhalb der eigenen Organisation zu erstellen.
Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Software zu nutzen oder zu überlassen, um Dienstleistungen für Dritte zu erbringen,
oder Kopien der Software für andere als die in diesen Bedingungen vorgesehenen Zwecke zu verwenden,
dies gilt auch dann, wenn die Software mit anderer Software verknüpft oder in sonstige Materialien eingebunden ist.
Rückentwicklung (Reverse Engineering), Dekompilierung, Disassemblierung oder die Reduzierung der Software sind dem Kunden untersagt, es sei denn, dies ist nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich gestattet.
Nach dem Stand der Technik ist es unmöglich, komplexe Softwareprodukte so zu entwickeln, dass sie in allen Hardware- und Systemumgebungen gänzlich fehlerfrei arbeiten.
Als vereinbarte Beschaffenheit der Software gilt daher, dass diese keine Programmfehler aufweist, die die vertraglich vorausgesetzte Nutzung mehr als nur geringfügig beeinträchtigen.
Die Programme von Oliver Hessing IT Service sind Werkzeuge, die für vielfältige Zwecke eingesetzt werden können und häufig im Zusammenspiel mit Drittsoftware laufen.
Aufgrund dieser Eigenschaft und des breiten Funktionsumfangs werden keine spezifischen Sicherheitsniveaus oder ausdrücklichen Garantien gegen Datendiebstahl oder Datenverlust übernommen.
Bekannte Sicherheitshinweise und Richtlinien können unter folgender Adresse eingesehen werden:
https://robotronic.net/securityde.html
Ausschluss von Folgeschäden: Soweit nach geltendem Recht zulässig, haftet Oliver Hessing IT Service nicht für indirekte Schäden, Begleitschäden, besondere Schäden oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Betriebsunterbrechung), die aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Software entstehen.
Haftungsbegrenzung: Die Gesamthaftung von Oliver Hessing IT Service für alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder der Software ergeben, ist strikt auf die vom Kunden tatsächlich für die Software gezahlten Lizenzgebühren beschränkt.
Anfängliche Mängel: Eine verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Softwaremängel ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Gesetzliche Ausnahmen: Die Bestimmungen dieses Abschnitts 4 schränken die Haftung von Oliver Hessing IT Service für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie sonstige Haftung, die nach zwingendem gesetzlichem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, weder ein noch schließen sie diese aus.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertragsverhältnisses oder dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Oliver Hessing IT Service. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Erfüllungsort, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Mit der Verwendung der Software von Oliver Hessing IT Service akzeptieren der Kunde diese Bedingungen.
Bei weiteren Fragen kontaktieren sie bitte runas@robotronic.net
Date: 2026-10-16